Garantiebestimmungen
Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen Occasions-E-Bikes
1. Garantiefristen Occasions-E-Bikes
Rent a Bike AG gewährt auf Occasions-E-Bikes ab Kaufdatum folgende Garantieleistungen:
- Rahmen: 1 Jahr Garantie auf Rahmenbruch
- Antrieb, Antriebssteuerung, Display, Ladegerät: 1 Jahr Garantie auf Fabrikations- und Materialfehler
- Akku: 1 Jahr (60 % der Nennkapazität)
Garantie E-Bikes NEU: handelsübliche Garantie von 2 Jahren
2. Abwicklung von Garantieansprüchen
Innerhalb der Garantefrist werden Produktemängel kostenlos durch Reparatur oder Ersatz behoben. Garantieleistungen können nur von Rent a Bike AG oder einem von den Herstellern FLYER AG (Marke: FLYER) beziehungsweise Tour de Suisse (Marken: Stevens, Tour de Suisse) anerkannten Fachhändler nach vorgängiger Genehmigung durch den Hersteller erbracht werden.
Rent a Bike-Center:
FLYER AG: www.flyer-bikes.com/haendler-finden
Tour de Suisse : www.tds-rad.ch/haendlersuche
Garantieleistungen werden nur bei Vorweisen des vorliegenden Kaufnachweises erbracht bzw. vergütet. Die Garantie ist bei Vorliegen entsprechender Belege auf einen Folge-Besitzer bzw. -Eigentümer übertragbar.
Rent a Bike-Center:
- Rent a Bike AG, Steinmatt 1, 6130 Willisau
- Rent a Bike AG, Bahnhofstr. 17, 3280 Murten
- Rent a Bike AG, Friedrichshafenerstr. 55a, 8590 Romanshorn
FLYER AG: www.flyer-bikes.com/haendler-finden
Tour de Suisse : www.tds-rad.ch/haendlersuche
Garantieleistungen werden nur bei Vorweisen des vorliegenden Kaufnachweises erbracht bzw. vergütet. Die Garantie ist bei Vorliegen entsprechender Belege auf einen Folge-Besitzer bzw. -Eigentümer übertragbar.
3. Ausschlüsse von Gewährleistung/Garantie
Es liegt im Verantwortungsbereich des E-Bike-Besitzers, sein E-Bike bestimmungsgemäss zu gebrauchen sowie regelmässig zu warten und zu pflegen.
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Mängeln infolge Fehlgebrauchs bzw. übermässigen Gebrauchs, unzureichender Wartung, fehlerhafter Reparatur bzw. Modifikation sowie infolge Sturz/Unfall.
Garantieansprüche sind ebenso ausgeschlossen bei Benutzung im Renn- und Wettkampfeinsatz sowie bei gewerblichem Gebrauch.
Nicht durch die Garantie abgedeckt sind Schäden, die durch normale Abnutzung und Verschleiss entstehen (z.B. Reifen, Schläuche, Ketten, Ritzel, Bremsbeläge, Federelemente, Schalt und Bremszüge, Lackierung, Aufschriften) sowie Arbeitsleistungen vom Händler.
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Mängeln infolge Fehlgebrauchs bzw. übermässigen Gebrauchs, unzureichender Wartung, fehlerhafter Reparatur bzw. Modifikation sowie infolge Sturz/Unfall.
Garantieansprüche sind ebenso ausgeschlossen bei Benutzung im Renn- und Wettkampfeinsatz sowie bei gewerblichem Gebrauch.
Nicht durch die Garantie abgedeckt sind Schäden, die durch normale Abnutzung und Verschleiss entstehen (z.B. Reifen, Schläuche, Ketten, Ritzel, Bremsbeläge, Federelemente, Schalt und Bremszüge, Lackierung, Aufschriften) sowie Arbeitsleistungen vom Händler.