Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen E-Bikes von Rent a Bike AG
Gültig ab März 2023
Garantiefristen für Occasions-E-Bikes
Rent a Bike AG gewährt auf Occasions-E-Bikes ab Kaufdatum folgende Garantieleistungen:
Rahmen: 1 Jahr Garantie auf Rahmenbruch
Antrieb, Antriebssteuerung, Display, Ladegerät: 1 Jahr Garantie auf Fabrikations- und Materialfehler
Akku: Rent a Bike garantiert innerhalb der 1-jährigen Garantiefrist eine Restkapazität von 60 % der ursprünglichen Nennkapazität, sofern der Akku gemäss Betriebsanleitung bedient und aufgeladen wurde.
Die Inanspruchnahme der Garantie führt nicht zu einer Verlängerung der ursprünglichen Frist.
Garantiefristen für Neu-E-Bikes
Für neue, von uns endmontierte oder im Falle des Online-Verkaufs durch uns für die kundenseitige Feinjustierung vormontierte Kompletträder gewährt Rent a Bike AG ab Kaufdatum folgende Garantieleistungen:
Rahmen: 2 Jahre Garantie auf Rahmenbruch
Antrieb, Antriebssteuerung, Display, Ladegerät: 2 Jahre Garantie auf Fabrikations- und Materialfehler
Akku: Rent a Bike garantiert innerhalb der 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistungspflicht eine Restkapazität von 60% der ursprünglichen Nennkapazität, sofern der Akku gemäss Betriebsanleitung bedient und aufgeladen wurde.
Die Inanspruchnahme der Garantie führt nicht zu einer Verlängerung der ursprünglichen Frist.
Abwicklung von Garantieansprüchen
Innerhalb der Garantiefrist werden Produktemängel kostenlos durch Reparatur oder Ersatz behoben. Garantieleistungen können nur von Rent a Bike AG oder einem von den Herstellern FLYER AG (Marke: Flyer) beziehungsweise Tour de Suisse (Marken: Stevens, Tour de Suisse) anerkannten Fachhändler nach vorgängiger Genehmigung durch Rent a Bike AG erbracht werden.
Rent a Bike-Center:
Rent a Bike AG, Steinmatt 1, 6130 Willisau
Rent a Bike AG, Bahnhofstrasse 17, 3280 Murten
Rent a Bike AG, Friedrichshafnerstrasse 55a, 8590 Romanshorn
Aktuelle Fachhändlerlisten unter:
FLYER: www.flyer-bikes.com/haendler-finden
Tour de Suisse : www.tds-rad.ch/haendlersuche
Garantieleistungen werden nur bei Vorweisen des vorliegenden Kaufnachweises erbracht bzw. vergütet. Die Garantie ist bei Vorliegen entsprechender Belege auf einen Folge-Besitzer bzw. -Eigentümer übertragbar.
Ausschlüsse von Gewährleistung/Garantie
Es liegt im Verantwortungsbereich des E-Bike-Besitzers, sein E-Bike bestimmungsgemäss zu gebrauchen sowie regelmässig zu warten und zu pflegen.
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Mängeln infolge Fehlgebrauchs bzw. übermässigen Gebrauchs, unzureichender Wartung, fehlerhafter Reparatur bzw. Modifikation sowie infolge Sturz/Unfall.
Garantieansprüche sind ebenso ausgeschlossen bei Benutzung im Renn- und Wettkampfeinsatz sowie bei gewerblichem Gebrauch.
Nicht durch die Garantie abgedeckt sind Schäden, die durch normale Abnutzung und Verschleiss entstehen (z.B. Reifen, Schläuche, Ketten, Ritzel, Bremsbeläge, Federelemente, Schalt- und Bremszüge, Lackierung, Aufschriften) sowie Arbeitsleistungen vom Händler.
Ansprechpartner
Rent a Bike AG 0041 41 925 11 70
Steinmatt 1 info@rentabike.ch
6130 Willisau www.rentabike.ch